Weil viele Vermieter darauf bestehen, dass die Miete am 3. Werktag auf ihrem Konto gutgeschrieben wird, folgende Klarstellung: es genügt, wenn die Miete bis zum 3. Werktag angewiesen wird.
BGH zu Mietzahlungen: Überweisung am dritten Werktag genügt . In: Legal Tribune Online, 03.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21646/(abgerufen am: 21.12.2018 )
Pünktliche Mietzahlungen
0