Das Sozialgericht Dresden hat einem alleinstehenden ALG II-Empfänger Geldleistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine zugestanden.
Näheres finden Sie auf folgender Seite: Urteil SG Dresden
Das Sozialgericht Dresden hat einem alleinstehenden ALG II-Empfänger Geldleistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine zugestanden.
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